Ausbilden im Homeoffice – Geht das überhaupt?

by | Jul 10, 2023 | Allgemein | 0 comments

„Geht das überhaupt?“, das war zu Beginn der Pandemie 2021 eine oft gestellte Frage. Heute wissen wir, es geht – wenn auch nicht in allen Berufen (im Handwerk und auch den technischen Berufen macht das natürlich wenig Sinn).

Und nach der Pandemie ist Homeoffice in den kaufmännischen Berufen in vielen Betrieben nicht mehr wegzudenken. In einigen gelten Betriebsvereinbarungen zum Homeoffice nicht nur für Mitarbeiter, sondern auch für Auszubildende. Wobei es rein rechtlich mobiles Arbeiten heißen müsste (nicht Homeoffice). Zudem werden ausbildende Fachkräfte entsprechend qualifiziert, um auch von Homeoffice ins Homeoffice gut auszubilden.

Damit das gelingt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, auf die ich heute eingehen möchte.

6 Voraussetzungen für ein erfolgreiches Ausbilden im Homeoffice

Ausbilden im Homeoffice - Geht das?– Freiwilligkeit auf beiden Seiten: Auszubildende und ausbildende Fachkraft müssen damit einverstanden sein, dass der Auszubildende für eine gewisse Zeit (meist 1-2 Tage pro Woche) von zu Hause aus arbeitet.

– Technische Ausstattung: Ein Ausbildungsbetrieb, der seinen Auszubildenden mobiles Arbeiten ermöglicht, muss diesen auch die passende Hardware (Laptop mit integrierter Kamera, Headset, usw.) zur Verfügung stellen.

– Räumlichkeiten: Es ist zu klären, ob beim Auszubildenden ein geeigneter Ort zum Arbeiten vorhanden ist. Sind Schreibtisch und Stuhl ergonomisch passend? Perfekt, wenn sich der Auszubildende hier von einem Mitarbeiter dazu beraten lassen und auch ein Bürostuhl vom Unternehmen gestellt werden kann.

– Datenschutz: Darauf ist speziell noch einmal hinzuweisen, evtl. eine Vereinbarung zu unterzeichnen.

– Erreichbarkeit: Es muss die Erreichbarkeit auf beiden Seiten sichergestellt und geklärt werden (Telefon/Handy, WhatsApp, über Videokonferenztool, Mail, …).

– Kontakt halten: Zudem sollte auch täglich Kontakt zum Auszubildenden gehalten und mindestens ein fixer Termin vereinbart werden (dies ist abhängig von den Aufgaben, den Auszubildenden und dem Fortschritt der Ausbildung).

Selbst die Kammern stehen dem Thema Ausbilden im Homeoffice inzwischen meist aufgeschlossen gegenüber, soweit einige Vorgaben eingehalten werden. Der DIHK hat hierzu ein Impulspapier veröffentlicht.

Vorgaben der DIHK beachten

– Auch hier wird darauf hingewiesen, dass eine Kommunikation zwischen Ausbilder und Auszubildenden jederzeit möglich sein muss.

– Zudem muss vom Ausbilder geprüft werden können, ob die Ausbildungsinhalte auch im Homeoffice erlernt wurden.

– Ein Wechsel – also vom Homeoffice wieder zurück in den Ausbildungsbetrieb – muss jederzeit möglich sein.

– Ebenso wie im Unternehmen, muss der Auszubildende nach Ausbildungsordnung ausgebildet und kontrolliert werden.

– Notwendige Hard- und Software sind dem Auszubildenden kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

– Alle rechtlichen Pflichten gelten weiter (z.B. Führung des Berichtsheftes).

Im oben genannten Impulspapier des DIHK finden sich noch weitere Hinweise zum Thema.

Onlinetraining „Ausbilden im Homeoffice“

Suchen Sie weitere Anregungen für eine erfolgreiche Ausbildung in dieser Situation, ist mein Onlinetraining „Ausbildung im Homeoffice“ genau richtig für Sie. Sie erfahren, wie Sie Kontakt zu den Auszubildenden halten, mit welchen einfachen Tools Onlinemeetings erfolgreich und kreativ gestaltet werden können, welche Lehrmethoden sich eignen, um fachlich auch online gut auszubilden und mehr.

Der nächste Termin für das Training ist am 26. September 2023. Hier finden Sie alle Informationen und können sich anmelden.

(Bild: Pixabay)

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