„Werde ich übernommen – und wie läuft das eigentlich ab?“ Diese Frage beschäftigt viele Auszubildende nicht erst kurz vor der Abschlussprüfung. Fehlen klare Informationen, entsteht schnell Unsicherheit. Und wer nicht weiß, woran er ist, schaut sich verständlicherweise nach anderen Möglichkeiten um.
Früh informieren heißt nicht früh binden
12 Absatz 1 BBiG verbietet keine frühen Gespräche über eine mögliche Weiterbeschäftigung. Die Vorschrift regelt vielmehr, dass sich Auszubildende erst innerhalb der letzten sechs Monate des Berufsausbildungsverhältnisses wirksam verpflichten können, anschließend ein Arbeitsverhältnis mit dem Ausbildungsbetrieb einzugehen. Informieren, Perspektiven aufzeigen und den Ablauf erklären dürfen – und sollten – Sie deshalb schon vorher.
Ich empfehle, das Übernahmemanagement wie einen Fahrplan aufzubauen: Der Auszubildende soll erkennen, welche Abzweigungen vor ihm liegen, wer Entscheidungen trifft und wo er selbst aktiv werden muss.
Ein klarer Fahrplan nimmt Druck
Größere Ausbildungsbetriebe können eine Informationsveranstaltung oder einen Workshop anbieten. Die Firma Roche (Quelle: BWP 3/2025) führt so eine Veranstaltung bereits fast ein Jahr vor Ausbildungsende durch. Bei wenigen Auszubildenden ist auch ein ausführliches Einzelgespräch oder ein kleiner Workshop möglich. Auch ein Video, eine Checkliste oder ein Informationsblatt kann Orientierung geben.
Klären Sie dabei beispielsweise:
– Wie läuft die Übernahme ab?
– Wie werden freie Stellen gefunden und vergeben?
– Ist eine interne Bewerbung erforderlich?
– Welche Unterlagen werden erwartet?
– Wann erfolgen Zu- oder Absagen?
– Welche Vertragsinhalte, Weiterbildungen und Karrierewege sind möglich?
Spätestens etwa sechs Monate vor Ausbildungsende sollten persönliche Gespräche folgen. Sprechen Sie über Interessen, Stärken, Entwicklungsfelder und passende Einsatzbereiche. Wichtig ist auch eine klare Aufgabenverteilung: Was übernimmt der Ausbildungsbetrieb – und was muss die Auszubildende selbst tun?
Auch eine Absage braucht gute Begleitung
Nicht jeder Betrieb kann jeden Auszubildenden übernehmen. Das ist schade, sollte aber möglichst früh, ehrlich und wertschätzend mitgeteilt werden. Unterstützen Sie bei der Stellensuche, bieten Sie ein Bewerbungstraining an oder nutzen Sie Kontakte zu anderen Unternehmen.
Wer heute fair begleitet wird, erinnert sich auch später positiv an den Ausbildungsbetrieb. Vielleicht führt der berufliche Weg sogar nach einigen Jahren wieder zurück. Eine respektvolle Verabschiedung kann deshalb eine Tür offenhalten, statt sie endgültig zu schließen.
Den letzten Ausbildungstag im Blick behalten
Achten Sie außerdem auf einen sauberen Übergang: Wird ein Auszubildender nach dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses mit Wissen des Betriebs weiterbeschäftigt, ohne dass ausdrücklich etwas vereinbart wurde, entsteht nach § 24 BBiG grundsätzlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Wie gut ist Ihr Übernahmeprozess?
Fragen Sie sich:
– Wissen unsere Auszubildenden frühzeitig, wie der Übernahmeprozess abläuft?
– Haben wir klare Termine und Verantwortlichkeiten festgelegt?
– Begleiten wir auch diejenigen gut, die wir nicht übernehmen können?
Gutes Übernahmemanagement beginnt nicht mit dem Arbeitsvertrag. Es beginnt mit Orientierung, Verlässlichkeit und dem Gefühl: Hier kümmert sich jemand um meinen nächsten Schritt.
FAQs zum Übernahmemanagement in der Ausbildung
Dürfen Gespräche über eine Übernahme früher als sechs Monate vor Ausbildungsende stattfinden?
Wann darf eine verbindliche Übernahme vereinbart werden?
Was sollte eine Informationsveranstaltung zur Übernahme enthalten?
Wann sollten persönliche Übernahmegespräche geführt werden?
Wie sollte ein Betrieb mit einer fehlenden Übernahmemöglichkeit umgehen?
Wann endet das Berufsausbildungsverhältnis?
Was passiert, wenn der Auszubildende nach Ausbildungsende einfach weiterarbeitet?
Stand der rechtlichen Informationen: August 2026
Rechtlicher Hinweis: Ich bin keine Juristin. Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung.
Bei der Formulierung des Blogs hat mich wieder ChatGPT unterstützt.
(Bild: ChatGPT)



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